Schuldenfrei in 10 Schritten - auch das ist möglich -
Die aktuellen Möglichkeiten der Kommunikation führen zunehmend dazu, dass Insolvenzverfahren in geeigneten Fällen auch online, per Telefon, Fax und auf dem Postwege vorbereitet und betreut werden. Meist ist dies aber nur für Verbraucher im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens bzw. der dortigen außergerichtlichen Schuldenbereinigung durchführbar.
Erster Schritt
Sie schildern per Mail in wesentlichen Zügen Ihr Problem. Rechtsanwalt Behnke beantwortet die Mail kurzfristig. Der Umfang des Mandats sowie die dabei entstehenden Kosten werden - ggf. in einem Telefonat, für das selbstverständlich keine Anwaltskosten entstehen - geklärt.
Zweiter Schritt
Sollte ein Mandatsverhältnis zustande kommen, wird von Ihnen ein vereinbarter Vorschuss auf die Anwaltsgebühren gezahlt.
Sollte dies aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich sein, beantragen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe. Die Bezeichnung der Rechtssache lautet: Außergerichtliche Schuldenbereinigung im Rahmen der Insolvenzordnung.
Leider ist dies bundesweit nicht bei allen Amtsgerichten möglich.
Dritter Schritt
Sie übersenden dem Büro Behnke den Berechtigungsschein, sobald er Ihnen vorliegt. Ebenso übersenden Sie die weiteren Unterlagen - im Wesentlichen die Gläubigerpost. Sollten dazu Fragen aufkommen, werden diese per Mail oder telefonisch beantwortet. Rechtsfragen werden geklärt.
Vierter Schritt
Das Büro Behnke erarbeitet ein Gläubigerverzeichnis, das Ihnen per Post oder Mail zugeleitet wird. Im Übrigen haben Sie über den durch Passwort geschützten Mandantenbereich dieser Homepage Zugriff auf den verfahrensrelevanten Schriftverkehr. Die Passworte erhalten Sie per Post.
Vollmachten werden in entsprechender Anzahl mit der Bitte um Rückgabe übersandt. Etwaige Fragen werden per Mail oder telefonisch beantwortet.
Fünfter Schritt
Das Büro Behnke unterrichtet die Gläubiger schriftlich von der beabsichtigten Schuldenbereinigung im Rahmen der Insolvenzordnung. Die von den Gläubigern auf das Anschreiben hin mitgeteilten Forderungen werden in das Gläubigerverzeichnis eingepflegt, so dass ein Überblick über Ihre finanzielle Situation zu einem Stichtag vorliegt.
Sechster Schritt
Per Mail oder in einem ausführlichen Telefonat wird Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation herausgearbeitet und sodann der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan entworfen. In manchen Fällen wird Sie Herr Behnke zu einem persönlichen Gespräch bitten. Dies kann auch bei Ihnen zu Hause statt finden.
Der Schuldenbereinigungsplan wird den Gläubigern mit der Bitte um Zustimmung per Post übermittelt.
Siebter Schritt
Sollte der Schuldenbereinigungsplan, der in der Regel eine Restschuldbefreiung nach sechs Jahren vorsieht, von den Gläubigern einstimmig angenommen werden, ist das Verfahren zu Ende. Sie erhalten Ihre Unterlagen per Post zurück und können Ihrer Schuldenfreiheit entgegen sehen.
Achter Schritt
Sollte der Plan von der Gläubigern nicht einstimmig angenommen werden, werden die Aussichten dahingehend geprüft, die ablehnenden Gläubiger umzustimmen. In manchen Fällen wird der Plan nachgebessert, wenn dadurch alle Gläubiger zustimmen können.
Sollte der Plan endgültig scheitern, erhalten Sie auf dem Postwege die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Sie können mit dieser Bescheinigung den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens grundsätzlich selber und ohne anwaltliche Hilfe stellen. Das zwingend dafür benötigte Formular finden Sie im Downloadbereich.
Neunter Schritt
Das Büro Behnke kann Ihnen den Antrag auch unterschriftsreif übersenden, wenn dies von Ihnen gewünscht wird. In diesem Fall müssen Sie den Antrag lediglich unterzeichnen und an das von Herrn Behnke benannte Insolvenzgericht absenden.
Zehnter Schritt
Auf Wunsch kann Sie Herr Behnke auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung vertreten. Da das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren schriftlich geführt wird, können sämtliche Fragen per Telefon oder per Mail geklärt werden. Zu etwaigen Gerichtsterminen (Prüfungsterminen, Schlussterminen) reist Herr Behnke in aller Regel persönlich an.
In jedem Verfahrensabschnitt erhalten Sie kompetente Hilfe bis hin zur Schuldenfreiheit. Den ersten Schritt jedoch müssen Sie unternehmen.