Tel.: (0511) 56 10 07

Fax: (0511) 56 10 08

Notruf: 0176 103 19 2 19

Hannoversche Str. 92
Kurhaus Friedenstal

30627 Hannover (Misburg)


Normalansicht | Mobilansicht |
Impressum | Besucher: 79817
Datenschutzerklärung
Soziale Netzwerke
Stand: 11.12.11

Die Arbeit

Als Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeiten haben sich in den letzten Jahren das Insolvenzrecht, das Arbeitsrecht und das Strafrecht herausgebildet.

Im Insolvenzrecht ist Herr Behnke zum einen auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenzverfahren (auch bekannt unter dem Namen Privatinsolvenz oder Privatkonkurs) mit dem Ziel der Restschuldbefreiung, der Schuldnerberatung und der Schuldenregulierung tätig.

Zunehmend werden Verfahren, dabei im wesentlichen das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bis hin zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, auch per Email, Briefpost und Telefon abgewickelt, so dass durchaus auch Mandantinnen und Mandanten aus anderen Bundesländern Hilfe finden. Dies gilt auch bei Mandaten, die über die Beratungshilfe abgewickelt werden.

Zum anderen führt Herr Behnke außergerichtliche Schuldenbereinigungen gerade auch bei Selbständigen und Freiberuflern durch, deren Betriebe oder Praxen in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind.

Nicht nur niedergelassene Ärzte sondern auch andere Freiberufler und "kleine" Selbständige mussten in den vergangenen Jahren vielfach die Erfahrung machen, dass es aufgrund sinkender Umsätze dringend geboten ist, die immer weiter steigenden Kosten zu senken. Dies gelingt - aus den verschiedensten Gründen - leider nicht immer. Sollte sich derartiges abzeichnen, ist es unbedingt wichtig, sich rechtzeitig mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen. So können durch Verhandlungen mit sämtlichen Gläubigern meist Ratenzahlungen vereinbart werden, die auch bei sinkenden Umsätzen tragbar sind. Denkbar sind auch Stundungsvereinbarungen oder Teilzahlungsvergleiche. Notfalls ist das sog. Regelinsolvenzverfahren zu beantragen.

Besondere Probleme ergeben sich, wenn bei Eintritt des Vermögensverfalls der Widerruf der Zulassung droht, wie es bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten der Fall ist. Hier gilt es, gemeinsam mit allen Beteiligten, also auch mit den Kammern, eine Lösung zu entwickeln, die die Fortführung der selbständigen Tätigkeit ermöglicht. Meist wird hier ein Insolvenzplan entworfen und das entsprechende Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden müssen, wenn eine außergerichtliche Einigung, die immer anzustreben ist, nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Ziel der Zusammenarbeit im Insolvenzverfahren ist immer die Befreiung von allen Verbindlichkeiten - die sog. Restschuldbefreiung. Dabei gelingt es bei Selbständigen und Freiberuflern häufig, dass die Betriebe oder Praxen weiter geführt werden können. Eine Insolvenz muss nicht zwangsläufig das Ende der selbständigen Tätigkeit bedeuten.

Einzelheiten erfahren Sie unter Insolvenzrecht.

Gerade auch die Vermeidung des Insolvenzverfahrens durch intensive Verhandlungen mit den Gläubigern stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Dabei ist zu beobachten, dass die Gläubiger zunehmend zu einer konstruktiven Mitarbeit bereit sind, da ihnen selten damit gedient ist, dass der Schuldner Insolvenz anmeldet.

Ein Insolvenzverfahren kann strafrechtliche Ermittlungen mit sich führen. Eine Strafverteidigung sollte sehr frühzeitig einsetzen, um möglichst eine Anklageerhebung - und damit eine mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht - zu vermeiden. Voraussetzung einer guten Strafverteidigung ist die fundierte Kenntnis der insolvenzrechtlichen Vorschriften sowie der wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebes.

In jedem Fall sollten Sie kompetente anwaltliche Hilfe sofort dann suchen, wenn ein Ermittlungsverfahren nach den $$ 283 bis 283 c StGB eingeleitet wird. Eine rechtskräftige Verurteilung nach einer dieser Vorschriften führt - verbunden mit einem zulässigen Gläubigerantrag - immer zur Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 Abs. 1 Satz 1 InsO)!

Zunehmend werden auch Verfahren bearbeitet, in denen es um die Versagung der Restschuldbefreiung geht. Dabei handelt es sich nicht nur um Fälle, wo dem Schuldner vorgeworfen wird, gegen seine Obliegenheiten verstoßen zu haben. Auch die Gläubiger haben inzwischen gelernt, dass es sich lohnen kann, im Insolvenzverfahren eines Schuldners, der sich durch "Flucht in die Insolvenz" der berechtigten Forderung entzogen hat, ganz genau prüfen zu lassen, ob nicht die Restschuldbefreiung (RSB) zu versagen ist.

Natürlich werden im Büro Behnke auch andere Rechtssachen bearbeitet. Dabei können Sie sicher sein, dass Sie in Herrn Behnke immer denselben Ansprechpartner haben - und sich nicht jeweils neu einrichten müssen.

Herr Behnke wird auch im Rahmen der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe, die früher unter dem Namen "Armenrecht" bekannt war, tätig.

Dies gilt übrigens grundsätzlich auch für die Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzverfahren. Leider werden im Amtsgerichtsbezirk Hannover seit Anfang des Jahres 2007 so gut wie keine Berechtigungsscheine mehr für die außergerichtliche Schuldenbereinigung ausgestellt. Es wird (gestützt auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes) argumentiert, es sei den Rechtssuchenden zuzumuten, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Das Amtsgericht hat sogar die Auffassung vertreten, dass die dortigen Wartezeiten von zum Teil über 9 Monaten zumutbar sind. Nur in Ausnahmefällen, etwa dann, wenn das Schuldenbereinigungsverfahren wegen der tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten von den Schuldnerberatungsstellen nicht durchgeführt werden kann, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt. Sie sollten sich das von der Schuldnerberatungsstelle schriftlich bestätigen lassen.

Gesetzliche Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Bedürftigkeit und - bei der Prozesskostenhilfe zusätzlich - hinreichende Erfolgsaussicht, vorliegt. Wenn Beratungshilfe in Anspruch genommen werden soll, sollten Sie sich nach Möglichkeit bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen sog. Berechtigungsschein ausstellen lassen, bevor Sie einen Termin vereinbaren. Die Anträge finden Sie unter Downloads.