Die Beratungshilfe
Guter Rat muss nicht teuer sein! *
Chancengleichheit bedeutet für Bürgerinnen und Bürger zunächst die Gewährleistung gleicher Rechte.
Aber nicht nur das. Darüber hinaus müssen sie ihre Rechte auch wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen (oder ungerechtfertigte Ansprüche abwehren) können. Zu einem wirksamen Rechtsschutz gehört schließlich, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird. Heute soll niemand mehr aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten müssen.
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Nach dem Gesetz über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen.
Jedes Jahr werden diese Hilfen von mehreren Hunderttausend Betroffenen in Anspruch genommen, z.B. bei Mietstreitigkeiten, Familienstreitigkeiten (Regelung des Getrenntlebens, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt etc.), oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und beinahe allen anderen Rechtsgebieten.
Damit nicht auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert wird, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Einzelheiten informieren wir Sie im folgenden Text. Sie können uns aber auch direkt kontaktieren.
Wer ist berechtigt, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen?
Grundsätzlich jeder der aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist, bzw. dem es aufgrund seiner Lebenssituation nicht zuzumuten ist, die Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit einem rechtlichen Konflikt entstehen. Auch wenn man Vermögen besitzt, ist dieses nur soweit einzusetzen, soweit das zumutbar ist. Das ist bei hochwertigen Vermögensgegenständen, die man nicht zum Familienunterhalt oder zu Aufbau oder zur Erhaltung seiner beruflichen Existenz benötigt, sicher der Fall. Das Eigenheim für die Familie schließt jedoch das Recht auf Beratungshilfe nicht grundsätzlich aus.
Hat die rechtsuchende Person Anspruch auf Versicherungsschutz (Rechtsschutzversicherung) oder einen Anspruch auf Rechtsrat durch eine Organisation, deren Mitglied sie ist (z.B. Mieterbund, Gewerkschaft), so kann der Anspruch auf Beratungshilfe entfallen, wenn es ihr zumutbar, von dieser Möglichkeit zunächst Gebrauch zu machen.
Worin besteht Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe stellt sicher, dass Sie sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat einholen können.
Da es aber leider nicht immer ausreicht, nur beraten zu werden, sondern es in vielen Fällen auch notwendig ist, bei Auseinandersetzungen Hilfe und Unterstützung auch etwa gegenüber Behörden zu erhalten, umfasst die Beratungshilfe insoweit auch die Vertretung (z.B. außergerichtlicher Schriftwechsel) durch einen Rechtsanwalt.
Bei welchen Angelegenheiten kann man beraten werden?
Die Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten:
- des Zivilrechts (z.B. im Zusammenhang mit Kaufverträgen aller Art, Mietstreitigkeiten, Durchsetzung von Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten, Erbstreitigkeiten).
- des Arbeitsrechts (z.B. bei Verlust des Arbeitsplatzes), ein immer wichtiger werdender Punkt in der heutigen Zeit).
- des Verwaltungsrechts (im Zusammenhang mit Wohngeld, Sozialhilfe, Bafög, Abgaben- und Gebührenrecht, baurechtlichen Angelegenheiten, Gewerberecht, Schul- und Hochschulrecht).
- des Sozialrechts (z.B. in Renten- und Versorgungsangelegenheiten, Arbeitslosengeld und/oder -hilfe).
- des Insolvenzrechtes (z.B. bei Überschuldung privater Haushalte)
Darüber hinaus wird Beratungshilfe auch dann gewährt, wenn eine Beratung in einer Angelegenheit, die im weiteren Zusammenhang mit den zuvor geschilderten Rechtspunkten steht, erforderlich wird. Selbst wenn man in den Verdacht geraten ist, eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine strafbare Handlung begangen zu haben, kann man sich beraten lassen.
Auf eine spätere Verteidigung oder Vertretung erstreckt sich diese Art der Hilfe jedoch nicht. (Fragen zu einer möglichen Pflichtverteidigung beantwortet Ihnen Herr Behnke selbst.
Ist die Gewährung von Beratungshilfe von der deutschen Staatsbürgerschaft abhängig?
NEIN! Selbstverständlich haben auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger jeder Herkunft und Nationalität Anspruch auf Beratungshilfe und zwar auch dann, wenn es sich nicht um Probleme aus dem deutschen Rechtssystem handelt. In diesen Fällen gibt es Beratungshilfe jedoch nur dann, wenn der Sachverhalt eine Beziehung zum Inland hat (z.B. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, Scheidung etc.).
Von wem kann man sich beraten lassen?
Die Durchführung der Rechtsberatung obliegt der Anwaltschaft.
Die erste Anlaufstelle ist jedoch die Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.
Lassen Sie sich nicht durch die zum Teil unfreudlichen Mitarbeiter der Justizverwaltung abschrecken. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass System dahinter steckt, wenn die Rechtssuchenden manchmal bereits vom Pförtner "abgewimmelt" oder nach stundenlanger Wartezeit mit fadenscheinigen Begründungen oder leider auch falschen rechtlichen Auskünften abgewiesen werden. Natürlich gilt das Vorstehende nicht allgemein und soll auch nicht so verstanden werden. Es scheint sich jedoch die Tendenz zu bestätigen, dass fiskalische Gründe mehr und mehr dazu führen, den Rechtsschutz der rechtsarmen Bevölkerung einzuschränken oder zumindest zu erschweren. Leider trifft man auf diese Weise wieder die "Armen der Armen". Aber vielleicht ist das ja auch so gewollt ...
Denken Sie immer daran, dass Sie ein Recht auf rechtliche Beratung haben, wenn Sie nicht die Mittel haben, einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Schreiben Sie sich den Namen der Beamtin oder des Beamten auf und notieren Sie sich den Sachverhalt.
Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Hannover ist montags bis freitags in der Zeit von 9 - 12 Uhr und zum Teil auch nachmittags besetzt.
Schildern Sie dort dem zuständigen Beamten das Problem und legen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Der Rechtspfleger entscheidet darüber, ob der Berechtigungsschein ausgestellt wird. Eine etwaige Ablehnung sollten Sie sich schriftlich begründen lassen. Rechtsmittel sind möglich.
Das Formular für die Beratungshilfe finden Sie auf dieser Homepage im Formularbereich. Nehmen Sie das Formular am besten bereits ausgefüllt mit allen Anlagen mit, wenn Sie die Rechtsantragsstelle aufsuchen.
Mit dem Berechtigungsschein suchen Sie dann einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf.
Man kann den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin auch unmittelbar aufsuchen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und bitten, den schriftlichen Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht zu stellen. Dieses ist in der Regel unproblematisch, wenn die ratsuchende Person Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bezieht. Es birgt aber auch die Gefahr, dass im Falle einer späteren Ablehnung durch das Amtsgericht unerwartete Anwaltskosten auf Sie zukommen, die neben dem ursächlichen Problem gleich zu einem neuen führen. Gehen Sie daher auf "Nummer Sicher" und suchen Sie zunächst das Amtsgericht auf.
Herr Behnke erwartet - von Ausnahmen abgesehen - die Vorlage eines Berechtigungsscheines.
Was muss man auf dem Antragsformular angeben?
Angaben zur Person, zu den Einkommensverhältnissen (auch der Personen, denen die rechtsuchende Person Unterhalt gewährt), zum Vermögen (falls vorhanden) zu den Wohnkosten (Miete, Nebenkosten etc.) Unterhaltsleistungen und besonderen Belastungen (mtl. Raten zu Verbraucherkrediten, Körperbehinderungen, Schulden etc.). Hierzu müssen erforderliche Nachweise wie Lohnbescheinigungen, Bescheide der zahlenden Behörde oder Steuerbescheide erbracht werden. Vordrucke erhalten Sie entweder beim Rechtsanwalt oder direkt im Amtsgericht.
Darf der Anwalt oder die Anwältin die Beratung oder Vertretung ablehnen?
NEIN! Grundsätzlich nicht ohne zwingenden Grund. Jeder Rechtsanwalt ist zur Beratungshilfe verpflichtet, es sei denn seine gegenwärtige Arbeitssituation kann die Gewährleistung einer umfassenden und vollständigen Beratung nicht sicher stellen.
Was kostet die Beratungshilfe?
Der Besuch im Amtsgericht kostet Sie außer der Zeit, die Sie investieren, nichts. Der Rechtsanwalt kann von der rechtsuchenden Person eine Gebühr von 10,- Euro verlangen.
Sie sehen also, dass es unter Umständen viel leichter ist, an sein Recht zu kommen, als man es vermutet. Hegen Sie also weder falschen Stolz, noch Scheu oder gar Angst. Es gibt für jede Situation einen Ausweg und Menschen die bereit sind, Sie ganz persönlich zu unterstützen.
Den ersten Schritt hierzu müssen jedoch Sie tun!
Wichtig ist in jedem Fall, möglichst frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Häufig kann dann geholfen werden. In den meisten Fällen ist es auch noch möglich, Kosten zu vermeiden. Wenn ein Prozess erst einmal läuft, ist es in der Regel zu spät, mit der Gegenseite eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zu suchen. Je besser Sie über Ihre Rechte informiert sind, desto besser und sicherer können Sie mit der Gegenseite verhandeln.
* In Anlehnung an die gleichnamige Informationsschrift des Bundesministeriums der Justiz. Die vorstehenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine Rechtsberatung! Eine Haftung für etwaige Fehler wird nicht übernommen