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Stand: 11.12.11

Rechtsanwaltsgebühren für die Schuldenbereinigung und ein etwaiges Insolvenzverfahren

Zuerst eine Vorbemerkung: Herrn Behnke ist durchaus bekannt und bewusst, dass seine Mandantschaft, die in Insolvenzfragen Hilfe sucht, in der Regel nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um sofort und im erheblichen Umfang Kosten für den rechtlichen Beistand zu zahlen. Das liegt in der Natur der Sache. Bedenken Sie jedoch, dass eine rechtliche Beratung und ein rechtlicher Beistand so früh wie irgend möglich einsetzen sollte. In den meisten Fällen ist es auch möglich, durch Ratenzahlungsvereinbarungen oder andere Maßnahmen die Kosten für die Rechtsvertretung zu realisieren.

Die Anwort auf die Frage, welche Anwaltskosten in einem Entschuldungsverfahren entstehen, hängt wesentlich davon ab, was Gegenstand des Mandates, des Auftrages an den Rechtsanwalt, geworden ist:

Die anwaltliche Beratung im Fall der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung

Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt wird eine ausführliche und umfassende Beratung stehen. Es muss geklärt werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob dieser durch Verhandlungen mit den Gläubigern "beseitigt" werden kann.

Bemühungen um die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens sollten zunächst im Mittelpunkt der Beratung stehen.

Dazu ist es erforderlich, die persönliche und wirtschaftliche Situation der Mandantschaft unter Berücksichtigung der Höhe der Verbindlichkeiten zu ermitteln.

Bei Selbständigen schließt das die Durchsicht der Bilanzen und sonstigen Buchhaltungsunterlagen mit ein. Dabei wird auch geprüft werden, ob eine Insolvenzantragspflicht zur Vermeidung späterer strafrechtlicher Ermittlungen besteht.

Für die Beratungstätigkeit wird Herr Behnke eine Honararvereinbarung auf der Basis eines Stundensatzes in Höhe von 175,- EUR (zuzüglich Mehrwertsteuer) vorschlagen. Abweichungen nach oben oder unten sind im Einzelfall möglich.

Die Kosten des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens

Auch für die außergerichtliche Tätigkeit, die dahin gehen soll, ein Insolvenzverfahren unter (fast) allen Umständen zu vermeiden, empfiehlt sich in den meisten Fällen, anstelle der gesetzlichen Verfahrensgebühr eine Abrechnung nach Zeit zu vereinbaren. Eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert, nämlich dem Wert der Verbindlichkeiten, führt oft zu unangemessenen Ergebnissen. Für den Fall, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgreich durchgeführt wird, wird eine Erledigungsgebühr nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) fällig - aber eben nur dann.

Bei gewerblichen Mandanten sowie Freiberuflern ist es häufig sinnvoll, dass Herr Behnke den Betrieb, die Kanzlei oder die Praxis aufsucht. Dann liegen sämtliche Unterlagen zur Einsicht vor und dem Mandanten wird die Anreise nach Hannover erspart. Abhängig vom Umfang des Mandats und der Entfernung wird Herr Behnke ein Pauschalhonorar vorschlagen, mit dem zunächst die An- und Abreise, etwaige Übernachtungskosten sowie eine ausführliche Beratung in den Räumen der Mandantschaft abgegolten sind. Nach Abschluss der Beratung vor Ort wird dann in Abhängigkeit vom Ergebnis der Beratung die weitere Zusammenarbeit vertraglich geregelt und eine Vereinbarung über die Kosten getroffen.

Diese Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit bewährt, zumal die Kosten einer ersten ausführlichen Bestandsaufnahme und der ersten Beratung für die Mandantschaft überschaubar und kalkulierbar sind.

Sollte sich herausstellen, dass ein Insolvenzverfahren nicht abzuwenden ist, hängt die weitere Entwicklung davon ab, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt.

Auch wenn der Auftrag nach der Beratung dahingehend erteilt wird, die Schulden z.B. durch eine Einmalzahlung zu regulieren, können sich die Gebühren auch nach den allgemeinen Vorschriften über die außergerichtliche Tätigkeit berechnen. Als Gegenstandswert der Tätigkeit sind die zu regulierenden Verbindlichkeiten anzusetzen. Meist wird in diesen Fällen eine Vergleichsgebühr anfallen, die allerdings unter Berücksichtigung eines guten Ergebnisses der Verhandlungen mit den Gläubigern nicht wesentlich ins Gewicht fällt. Auch hier kann sich die Vereinbarung eines Zeithonorares anbieten.

Die Kosten des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens im Rahmen der Insolvenzordnung (§ 305 Abs. 1 InsO)

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein sog. außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die dafür entstehenden Kosten hängen von der Höhe der Insolvenzmasse sowie der Anzahl der Gläubiger ab.

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit 50 Gläubigern ist aufwändiger, als eine Schuldenbereinigung mit 5 Gläubigern. Bei fünf Gläubigern müssen Sie für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren beim Mindestreitwert (also, wenn keine Masse zu verteilen ist) mit Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 500,- EUR rechnen.

Bei mehr als 15 Gläubigern verdoppelt sich der Betrag in etwa. Selbstverständlich wird es auch eine Rolle spielen, ob Sie dem Büro Behnke die Unterlagen nach Gläubigern geordnet, am besten schon anhand eines Verzeichnisses, überreichen oder ein Karton mit ungeöffneter Post vorgelegt wird.

Eventuell kommen Kosten für die Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses hinzu, was eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den überlassenen Unterlagen erfordert. Diese Arbeiten werden in der Regel nach Stundensatz oder pauschal abgerechnet.

Sollte eine außergerichtliche Einigung gelingen, was immer noch die beste Lösung darstellt, ist zusätzlich eine Vergleichsgebühr zu zahlen.

Die Kosten der Antragstellung und der Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren

Zusätzlich sind im Verbraucherinsolvenzverfahren die Kosten für die Stellung des Insolvenzantrages bzw. des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen, soweit auch hier eine Hilfe von der Mandantschaft gewünscht wird. Die Kosten erstrecken sich von ca. 100,- EUR (für die Hilfeleistung bei der Stellung des Antrages) bis zu rund 650,- EUR, wenn die Vertretung im Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin erfolgt.

Kosten für ein etwaiges gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und/oder Kosten für ein Verfahren um die Versagung der Restschuldbefreiung oder eine etwaige Verteidigung gegen Feststellungsklagen wegen einer von den Gläubigern behaupteten vorsätzlichen unerlaubten Handlung sind dahin nicht enthalten. Ausführungen dazu würden hier den Rahmen sprengen. Fragen Sie Herrn Behnke danach.

In geeigneten Fällen werden auch hier Honararvereinbarungen auf Basis eines Stundensatzes (s.o) zur Anwendung kommen, weil es sich für beide Seiten um eine faire und nachvollziehbare Vergütungsmöglichkeit für die geleisteten Arbeiten handelt.

Die Kosten der Antragstellung und der Vertretung im Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist gebührenrechtlich in das sog. Insolvenzantragsverfahren und das eigentliche Insolvenzverfahren zu unterteilen. Bei Ansatz der gesetzlichen Mindestgebühren entstehen Kosten in Höhe von jeweils rund 350,- EUR. Mit enthalten sind in der Regel die Kosten für die Wahrnehmung der gerichtlichen Prüfungstermine und ggf. des Schlusstermins.

Die Kosten können sich durch etwaige Vorarbeiten (Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses, Erstellung einer Inventarliste ...) entsprechend erhöhen. Das gilt auch dann, wenn es Probleme mit der Restschuldbefreiung o.ä. geben sollte. Auch hier bietet sich eine Honararvereinbarung an.

Ratenzahlung, Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Die Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren in Raten ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist jedoch eine Anzahlung zu leisten, die rund 50 % der voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Verfahrensabschnittes deckt. Der Restbetrag ist nach Abschluss des Verfahrensabschnittes fällig. Sollten die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden, ist Rechtsanwalt Behnke berechtigt, das Mandat ohne Frist zu kündigen - und wird dies meist auch tun.

Beratungsleistungen sind in aller Regel sofort in bar zu zahlen. Veranschlagen sollten Sie für ein Erstgespräch Kosten in Höhe von 175,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Den Geldbetrag sollten Sie bitte zum Beratungsgespräch mitbringen, weil sonst ein Gespräch mit Rechtsanwalt Behnke nicht möglich sein wird. Diese Vorgehensweise ist (leider) unumgänglich aber sicher auch denjenigen Mandanten verständlich und nachvollziehbar, die bereit sind, für eine gute Beratung auch eine Gegenleistung zu erbringen.