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Stand: 11.12.11

Die Kosten

Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Mandantschaft und dem Rechtsanwalt ist immer auch, dass die "Kostenfrage" hinreichend geklärt ist. Das gilt nicht nur für den Mandanten, der wissen muss, was für Kosten auf ihn zukommen und welche Leistung der Rechtsanwalt dafür zu erbringen hat, sondern auch für den Rechtsanwalt, der sicher sein muss, dass er für seine Leistung auch bezahlt wird.

Ein Gespräch über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und deren Bezahlung sollte deshalb am Anfang einer Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant stehen. Gehen Sie bitte davon aus, dass Sie in aller Regel eine Anzahlung auf die entstehenden Kosten leisten müssen, wenn nicht eine Abrechnung über die Beratungshilfe in Betracht kommt. 

Auf den weiteren Seiten ist die Struktur des anwaltlichen Kostenrechts kurz umrissen.

Dargestellt sind aber auch die Möglichkeiten, staatliche Hilfe über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu erlangen, wenn die Kosten der Rechtsvertretung nicht aufgebracht werden können.

Fragen Sie danach!