Der Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Behnke, der seit 1988 als Einzelanwalt arbeitet, gehört dem Institut für Insolvenzrecht e.V. an, ist Mitglied der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. sowie Mitglied im DAV (Deutscher AnwaltVerein).
Rechtsanwalt Behnke ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet auftretungsberechtigt.
Auch tritt Herr Behnke bei allen Arbeits-, Sozial und Verwaltungsgerichten auf.
Besprechungstermine können mit Herrn Behnke sehr flexibel vereinbart werden. So finden die ersten Besprechungen bereits morgens um 7.00 Uhr statt. Auch ist es keine Seltenheit, dass für die Abendstunden oder gar am Wochenende ein Termin vereinbart wird. Fragen Sie einfach danach.
Auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten ist Herr Behnke in Notfällen in der Regel rund um die Uhr über das Funktelefon zu erreichen - eine Dienstleistung, die allerdings nur in ganz dringenden Fällen beansprucht werden sollte.